Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/519/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/519/02

 

Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung der I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen der I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 28. Januar 2025 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet auf elektronischem Weg zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung beinhaltet folgende Änderungen und Berichtigungen:

  • Änderungsbereich 1 - Ausweisung der Ortslage Beiershagen nebst Erweiterungsflächen als Wohnbaufläche
  • Änderungsbereich 2 - Änderung der Ausweisung „Grünfläche Dauerkleingärten“ in Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet Langendamm (S 17)“ für die KGA Boddenblick Langendamm
  • Änderungsbereich 3 - Änderung der Ausweisung einer Teilfläche „Grünfläche Dauerkleingärten“ in Wohnbaufläche in der KGA St. Joost (gem. Empfehlung Kleingartenentwicklungskonzept)
  • Änderungsbereich 4 - Änderung der Ausweisung „Fläche für Gemeinbedarf Festwiese“ in „Sonderbaufläche Festwiese“ im Zusammenhang mit der V. Änderung des B-Planes Nr. 19 „Körkwitzer Weg“ (Gänsewiese)
  • Änderungsbereiche 5a, 5b 5c - Aktualisierung von Lagesymboliken für Gemeinbedarfsflächen sowie Sport- und Spielanlagen
  • Anpassungsbereich 1 - Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Mit den Vorentwurfsunterlagen wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt. Wesentliche Bedenken seitens der Behörden / Träger öffentlicher Belange wurden dabei nicht vorgetragen. Lediglich im Änderungsbereich 1 gab es auf Anraten des Amtes für Raumordnung und Landesplanung eine Flächenreduzierung. Konkret wurde die Wohnbaufläche südlich der Gutsstraße zurückgenommen.

Im Rahmen der Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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