Beschlussvorlage - AD/BV/BA-24/059
Grunddaten
- Betreff:
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Vertragsanpassung für Garagen auf fremdem Grund und Boden ab dem 01.01.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Iris Hein
- Verantwortlicher:
- Körner, Heiko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow
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Entscheidung
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26.11.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. AD/BV/BA-24/059
Vertragsanpassung für Garagen auf fremdem Grund und Boden ab dem 01.01.2025
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt,
1. die privatrechtlichen Verträge und Vereinbarungen zum Garagenkomplex in der Todenhäger Straße im OT Ahrenshagen ab 01.01.2025 im gegenseitigen Einvernehmen mit den bisherigen Pächtern/Nutzern aufzuheben und einen neuen Mietvertrag abzuschließen,
2. ab sofort keine Zustimmung mehr zu Weiterveräußerungen der baulichen Anlagen an einen Dritten zu erteilen. Bei einer vorzeitigen Nutzungsaufgabe der Garage fällt diese kraft Gesetzes in das Eigentum der Gemeinde als Grundstückseigentümerin.
3. mit Wirkung ab 01.01.2025 eine jährliche Miete in Höhe von 80,00 € zuzüglich einer jährlichen Nebenkostenpauschale in Höhe von 15,00 € pro Einzelgarage zu erheben.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Baulichkeit, wie z. B. eine Garage, kraft Gesetzes wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks, sodass der Grundstückseigentümer an ihr auch dann Eigentum erwirbt, wenn er sie nicht selbst errichtet.
Es befindet sich auf dem Grundstück der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow in der Todenhäger Straße im OT Ahrenshagen 1 Garagenkomplex mit insgesamt 12 Garagen. Die Schutzfrist für diese Bauten ist gemäß Schuldrechtsanpassungsgesetz abgelaufen. Für diese 12 Garagen gibt es derzeit nur mündliche Pachtverträge für die Überlassung des Grund und Bodens zur Errichtung einer Garage (DDR-Verträge) bzw. 3-seitige Vereinbarungen zur Übernahme des Nutzungs- bzw. Pachtvertrages. Das Nutzungsentgelt beträgt derzeit je Garage 30,68 €/Jahr. Den Grundsteuermessbescheid haben die Garagennutzer bisher vom Finanzamt erhalten.
1 Einzelgarage in der Todenhäger Str. 2 wird durch die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow bereits nach BGB zu einem Mietzins von 20,00 €/Monat vermietet.
Durch die Grundsteuerreform wird ab dem 01.01.2025 der Grundstückseigentümer, hier die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow, für die wirtschaftliche Einheit (bebautes Grundstück) steuerlich veranlagt. Damit entfallen die Einzelfestsetzungen gegenüber dem bisherigen Steuerpflichtigen.
Die Gemeinde möchte mit den bisherigen Garagennutzern im gegenseitigen Einvernehmen ab 01.01.2025 einen Mietvertrag nach geltendem Recht des BGB mit einem Mietzins von 80,00 €/Jahr abschließen, die bisherigen Pacht- und Nutzungsverträge werden einvernehmlich aufgehoben.
In der vorgeschlagenen Nebenkostenpauschale von 15,00 €/Jahr sind alle einmaligen und wiederkehrenden öffentlichen und privatrechtlichen Lasten, Abgaben und Pflichten – Grundsteuern, Wasser- und Bodenverbandsgebühren und Versicherungen – enthalten.
