Beschlussvorlage - AD/BV/-24/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. AD/BV/-24/050

 

Beitritt der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow in den Abwasserzweckverband Marlow-Bad Sülze mit der Aufgabe der Abwasserbeseitigung

 

1. Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt, dass die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow dem Abwasserzweckverband Marlow-Bad Sülze die Aufgabe der Abwasserbeseitigung gemäß § 40 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern überträgt.

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt, dass die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow dem Abwasserzweckverband Marlow-Bad Sülze (AZV Marlow-Bad Sülze) beitritt. Der Beitritt soll – wenn möglich – zum 01.01.2025, aufgrund der Kürze der Zeit spätestens zum 01.05.2025, wenn eine Übergangslösung für die Technische Betriebsführung gefunden wird, erfolgen.

 

2. Die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow und Bürgermeisterin wird beauftragt, bei dem Verbandsvorsteher des AZV Marlow-Bad Sülze die Aufnahme in den Zweckverband zu beantragen.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 40 Abs. 1 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern obliegt der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow die Abwasserbeseitigung im Rahmen des Eigenbetriebes Abwasser. Das bedeutet, dass der Eigenbetrieb Abwasser für die Schmutzwasserbeseitigung aus zentralen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtungen, aus zentralen Schmutzwasserüberleitungen, aus zentralen biologischen Nachbehandlungen und aus dezentralen Einrichtungen verantwortlich ist. Bis Dezember 2024 obliegt die Technische Betriebsführung des Eigenbetriebes Abwasser der Firma Oehlckers Abwasser GmbH und die Kaufmännische Betriebsführung wird durch die Steuerberatung Malchin, Frau Anja Kühn, durchgeführt.

 

Da ein separates Ausschreibungsverfahren für die Technische Betreibsführung ab Januar 2025 aus betriebswirtschaftlicher Sicht mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für den Eigenbetrieb Abwasser verbunden ist und der Eigenbetrieb Abwasser in kommunaler Hinsicht den Gleichbehandlungsgrundsatz verfolgen und beanspruchen will, beabsichtigt die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow den Beitritt zum AZV Marlow-Bad Sülze. Darüber hinaus ist für die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow überaus zweifelhaft, ob die entstehenden Mehrbelastungen durch die Einwohner der Gemeinde geleistet werden können, da sie als Gebührenzahler dadurch massivst belastet werden.

 

Im Zuge eines möglichen Beitrittsverfahrens wird der Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow bis Mai 2025 die Kläranlage Daskow zur SBR-Anlage ertüchtigen und im Bestand umbauen, womit die Kapazitäten der Anlage zur Aufnahme von Schmutzwasser erhöht werden.

 

Außerdem wird in den Folgejahren die Kläranlage Altenwillershagen ertüchtigt und umgerüstet, um auch hier die derzeitigen Kapazitätsgrenzen zu erweitern, was mit erheblichen Gebührensteigerungen verbunden wäre.

 

Durch den Beitritt der Gemeinde zum Abwasserzweckverband Marlow-Bad Sülze könnten hierbei Gebührenspitzen abgefangen werden und gleichzeitig die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen und Investitionen über Budgets sichergestellt werden.

 

Dieses würde dazu führen, dass es für die Einwohner der Gemeinde zur mittel- und langfristigen Stabilisierung der Gebühren kommt.

 

Bereits am 30.09.2024 hat die Bürgermeisterin der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow mit Ankündigung des nachzureichenden Beschlusses – Beitritt der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow zum AVZ Marlow-Bad Sülze den Antrag auf Beitritt gestellt.

 

Der Beitritt ist zum 01.01.2025, spätestens zum 01.05.2025 geplant, wenn eine Übergangslösung für die Technische Betriebsführung des Eigenbetriebes gefunden wird.

 

Die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow wird entsprechend ihrer Einwohnerzahl in der Verbandsversammlung des AZV mindestens eine Stimme erhalten. Diese Stimme ist gem. § 156 Abs. 2 KV M-V durch die Bürgermeisterin auszuüben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

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Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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