Beschlussvorlage - RDG/BV/FS-24/055

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschIießt:

 

LKW-Transporte von und zum Gelände des geplanten maritim-touristischen Gewerbe-gebietes auf der Halbinsel Pütnitz (Stadt Ribnitz-Damgarten) im Rahmen der auf dem o. g. Gelände ab Herbst 2024 geplanten

- Altlastensanierung,

- Abbruch der Landebahnen, Zuwegungen und Straßen sowie

- Abbruch von Gebäuden

werden erst dann durchgeführt, wenn diese Transporte über eine neu anzulegende Baustraße von der Flugplatzallee zur B105 und damit nicht über das bestehende Straßennetz durch den OT Damgarten oder durch den OT Dechowshof geführt werden.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten plant, ab Herbst 2024 die folgenden Arbeiten auf dem Gelände des geplanten maritim touristischen Gewerbegebietes auf der Halbinsel Pütnitz durch-zuführen:

 

- Altlastensanierung,

- Abbruch der Landebahn, Zuwegungen und Straßen sowie

- Abbruch von Gebäuden.

 

Diese Arbeiten werden mindestens 2 Jahre andauern. Dazu hat die Stadt Ribnitz-Damgarten die entsprechenden Genehmigungen bereits bei den zuständigen Behörden beantragt.

 

Die mit den oben genannten Arbeiten einhergehenden Transportverkehre sind äußerst umfangreich. Allein für den Teil der Altlastensanierung wird mit 18 bis 36 LKW-Fahrten
pro Stunde gerechnet. Dies hat die StadWerwaltung öffentlich kommuniziert, vgl. Beispiel in Anlage 1

 

Vor diesem Hintergrund haben die Stadtverwaltung und Stadtvertreter von Ribnitz-Damgarten seit 2021 immer wieder öffentlich betont, dass dieser stark belastende LKW-Verkehr über eine gesonderte Baustraße geführt werden soll. Damit soll eine erhebliche Belastung der Einwohner vermieden werden, die an dem vorhandenen Straßennetz wohnen oder dieses Straßennetz nutzen, wie z. B. die Einwohner der Ortsteile Damgarten und Dechowshof. Die Baustraße sollte von der Flugplatzallee über landwirtschaftlich genutzte Flächen zur B105 führen.

 

Es steht nunmehr fest, dass es für die o. g. Arbeiten, die im Herbst 2024 beginnen sollen, keine Baustraße geben wird, entgegen der bisherigen Kommunikation von Stadtverwaltung und Stadtvertretern.

 

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben den Aussagen der Stadtverwaltung und Stadtvertreter vertraut. Ohne Baustraße droht ein erheblicher Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Stadtverwaltung und der Stadtvertreter. Ein solcher tiefgreifender Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger muss genauso vermieden werden wie die zu erwartende erhebliche Belastung der Bevölkerung mit dem LKW-Verkehr aufgrund der o. g. Arbeiten.

 

Dieser Antrag wendet sich nicht gegen die o. g. Arbeiten als solche. Vielmehr sollen nur die mit den Arbeiten einhergehenden Transporte außerhalb des Geländes erst nach Fertigstellung der Baustraße durchgeführt werden. Bis zur Fertigstellung der Baustraße ist es etwa möglich, das Transportgut auf dem Gelände des geplanten Gewerbegebietes auf Pütnitz zu lagern.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...