Informationsvorlage - RDG/IV/FA-24/021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
12.09.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Kenntnisnahme
|
|
|
25.09.2024
|
Beschlussvorschlag
Nach § 73 Abs. 3 hat die Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres einen Bericht über die
unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen
und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Eine mittelbare Beteiligung liegt vor, wenn eine kommunale Gemeinde mindestens maßgeblichen Einfluss ausübt. Einen maßgeblichen Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn ihr über ihre Töchterorganisationen und Kommunalunternehmen mehr als 20% der Stimmrechte
zustehen.
Beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde über ihre Eigenbetriebe, ihre sonstigen
Vermögen mit Sonderrechnung und ihre Kommunalunternehmen aus, wenn ihr die Mehrheit
der Stimmrechte zusteht.
Der Bericht hat Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungs-
verhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten. Die Gemeinde weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler
Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und für die Bürgerinnen
und Bürger transparent bleibt.
Die Pflichtangaben des Berichtes sind:
1. Beteiligungsübersicht mit Rechtsform, Unternehmensgegenstand,
Unternehmenszweck, Kapital und prozentualer Besitzanteil der Kommune
2. Übersicht der Gremien und Organe der Gesellschaft
3. Beteiligungsverhältnisse
4. Öffentlicher Zweck
5. Wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens
6. Finanz- und Leistungsbeziehungen (Gewinnabführungen, Verlustabdeckungen,
Bürgschaften, Gewährleistungen, Kapitalzuführungen und -entnahmen)
In den Anlagen sind diese Angaben für
1. die Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH - 100 % Beteiligung
2. die Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH - 61 % Beteiligung
3. die Wasser- und Abwasser GmbH - Boddenland - 34,2 % Beteiligung
4. den Abwasserzweckverband Körkwitz - 3 von 16 Stimmrechtsanteilen
5. die e.dis Energie Nord AG – 221.332 nicht börsennotierte Aktien - 0,126475 % Anteile
sowie
6. sonstige Beteiligungen
- Wasser- und Bodenverband Recknitz-Boddenkette
- Wasser- und Bodenverband Untere Warnow-Küste
- Regionaler Planungsverband Vorpommern
- Zweckverband elektronische Verwaltung in M-V (eGo-MV)
aufgeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
374,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
462,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
376 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
476,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
406 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
