Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-24/019
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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25.09.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss besteht nach den gesetzlichen Vorschriften aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Übersicht über die Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.
Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.
1. Ergebnishaushalt
Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnisrechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen keinen Fehlbetrag ausweist. Im Haushaltsjahr 2023 beträgt der Saldo
-137.786,68 Euro.
Dieser Fehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wird dadurch im laufenden Jahr erreicht.
Der Ergebnisvortrag aus Vorjahren beträgt +6.719.651,29 Euro und verändert sich nicht.
2. Finanzhaushalt
Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung des Vortrages aus Haushaltsvorjahren der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nicht negativ ist.
Lfd. Saldo E/A am 01.01.2023 + 234.595,01 Euro
Jahresbezogener Saldo E/A + 937.800,83 Euro
Tilgung 2023 - 646.772,10 Euro
Lfd. Saldo E/A am 31.12.2024 + 525.623,74 Euro
Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird erreicht.
Die Gesamtliquidität erhöht sich
von + 8.423.030,99 Euro
um das Finanzergebnis von + 1.846.759,93 Euro
auf +10.269.790,92 Euro
3. Bilanz
Die Bilanzsumme beträgt 148.996.871,10 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr:
von: 109.271.777,00 Euro
auf: 110.417.837,41 Euro
Das entspricht einer Veränderung von +1.146.060,41 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2023 nicht überschuldet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.
Bemerkung:
Die vollständigen Unterlagen nach § 60 KV M-V und GemHVO (siehe auch Anlage Inhalt) der Jahresabschlüsse sind in der Finanzverwaltung einsehbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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598,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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75,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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619,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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530 kB
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6
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(wie Dokument)
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288,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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284,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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9
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(wie Dokument)
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225,7 kB
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10
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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11
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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12
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(wie Dokument)
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1 MB
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13
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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14
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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15
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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16
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(wie Dokument)
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160,1 kB
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