Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-24/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahres-
abschlusses 2023.

 

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Sachverhalt

 

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Jahresabschluss besteht nach den gesetzlichen Vorschriften aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Übersicht über die Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss 2023 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

 

1. Ergebnishaushalt

Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnisrechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen keinen Fehlbetrag ausweist. Im Haushaltsjahr 2023 beträgt der Saldo

 

-137.786,68 Euro.

 

Dieser Fehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen. Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wird dadurch im laufenden Jahr erreicht.

 

Der Ergebnisvortrag aus Vorjahren beträgt +6.719.651,29 Euro und verändert sich nicht.

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung des Vortrages aus Haushaltsvorjahren der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nicht negativ ist.

 

Lfd. Saldo E/A am 01.01.2023  + 234.595,01 Euro

Jahresbezogener Saldo E/A   + 937.800,83 Euro

Tilgung 2023     - 646.772,10 Euro

Lfd. Saldo E/A am 31.12.2024  + 525.623,74 Euro

 

Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird erreicht.

 

Die Gesamtliquidität erhöht sich

 

von             +  8.423.030,99 Euro

um das Finanzergebnis von          +  1.846.759,93 Euro

auf             +10.269.790,92 Euro

 

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 148.996.871,10 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr:

 

von:            109.271.777,00 Euro
auf:           110.417.837,41 Euro

 

Das entspricht einer Veränderung von +1.146.060,41 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2023 nicht überschuldet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.

 

Bemerkung:

Die vollständigen Unterlagen nach § 60 KV M-V und GemHVO (siehe auch Anlage Inhalt) der Jahresabschlüsse sind in der Finanzverwaltung einsehbar.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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