Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/443/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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10.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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23.09.2024
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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25.09.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung östlich der Feldstraße“, im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 3. September 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 schließt östlich an den in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 101 an. Die Ergänzungsfläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Ziel ist die Entwicklung von 25 bis 30 Bauparzellen. Die Erschließung erfolgt im Zusammenhang mit der Erschließung des B-Planes Nr. 101. Die Einschränkung des Geltungsbereiches der Ergänzung in der Tiefe gegenüber dem B-Plan Nr. 101 resultiert aus der Festsetzung des FFH Gebietes „Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen“
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt sowie in Privateigentum. Die Verhandlungen zur Klärung der Eigentumsverhältnisse sind noch nicht abgeschlossen. Die Stadtvertretung hat hierzu in der Sitzung am 26. Oktober 2022 einen Beschluss über die Anordnung der Umlegung für den Geltungsbereich der I. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 101 gefasst.
Mit dem Vorentwurf wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Wesentliche Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 6. April 2022
Anordnung der Umlegung: 26. Oktober 2022
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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136,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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