Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-24/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten wählt Herrn/Frau  ………………..für die Wahlperiode 2024 – 2029 zur zweiten Stellvertreterin/zum zweiten Stellvertreter der Stadtpräsidentin/des Stadtpräsidenten

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 28 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) i. V. m. der Hauptsatzung wählt die Stadtvertretung in hauptamtlich verwalteten Gemeinden in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte zwei Personen, die die Vorsitzende (Stadtpräsidentin) oder den Vorsitzenden (Stadtpräsidenten) im Verhinderungsfall vertreten.

 

Bei der Wahl ist keine besondere Mehrheit vorgeschrieben, so dass gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Soweit nur ein Kandidat zur Wahl steht, ist dieser gewählt, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

 

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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