Informationsvorlage - RDG/IV/FA-24/788

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-24/788

 

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Ergebnisse der Prüfungstätigkeit gemäß § 3 Kommunalprüfungsgesetz M-V

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet einmal jährlich schriftlich über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung.

Der Stadtvertretung ist der Prüfbericht in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Der jährliche Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist nach Kenntnisnahme durch die Stadtvertretung öffentlich auszulegen und einsehbar zu machen.

 

Der Bericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Anlagen

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