Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/780/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/780/01

 

Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Körkwitzer Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-24/780 vom 28. Februar 2024 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19

wird im Punkt 1 wie folgt geändert:

 

1. Der mit Ablauf des 8. März 1999 / 27. September 2004 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Körkwitzer Weg“, wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Teilbereich, begrenzt

 

  • begrenzt im Westendurch die Straße „Am See“
  • begrenzt im Norden durch die Straße „Am Bürgermeistergarten“
  • im Osten durch die Grundstücke „Rostocker Straße 1“ und „Rostocker Straße 7“
  • im Süden durch die „Rostocker Straße“ und die Grundstücke „Rostocker Straße 5“ und „Rostocker Straße 7“

 

geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 19/1, 20/4, 20/5, 25/8, 25/9, 25/10. 25/11, 28/5 und 28/6, der Flur 15 der Gemarkung Ribnitz. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

  1. Im Übrigen bleibt der Beschluss Nr. RDG/BV/BA-24/780 vom 28. Februar 2024 unverändert bestehen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

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Sachverhalt

In der Sitzung der Stadtvertretung vom 28. Februar 2024 wurde der Aufstellungsbeschluss zur VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 gefasst. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück „Rostocker Straße 9“ nebst angrenzenden Flurstücken. Zielstellung ist eine Änderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Gestaltung, um ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus an diesem Standort zu ermöglichen.

Nunmehr liegt ein Antrag des Eigentümers des benachbarten Grundstückes „Am See 50“ (ehem. Intershop / Videothek) auf Einbeziehung in das Verfahren vor. Zielstellung ist ebenso die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses, was auch für dieses Grundstück die Änderung des bislang festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung und der Gestaltungsfestsetzungen bedingt.

Entsprechende positive Vorabstimmungen mit dem Stadtarchitekten sind bereits erfolgt. Die Gestaltung wird auch hier einvernehmlich mit dem Bau- und Wirtschaftsausschuss abgestimmt. Eine Kostenübernahme hat der Antragssteller zugesichert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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