Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/755/01
Grunddaten
- Betreff:
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Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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09.04.2024
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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10.04.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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24.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/755/01
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 16. April 2024 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 27. März 2024 als Satzung.
- Die Begründung mit Stand vom 16. April 2024 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 112 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund“, OT Borg in Kraft.
Sachverhalt
Planungsziel des B-Planes Nr. 112 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich des 110 m Korridors gem. EEG entlang der Bahntrasse Stralsund -Rostock und der Bundesstraße B 105 in Höhe Borg.
Im Rahmen der Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wurden zwei Stellungnahmen abgegeben, die im Wesentlichen Beachtung fanden. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt. Die in Bezug auf Blendwirkung, Artenschutz und Berücksichtigung des Grabens II. Ordnung vorgetragenen Bedenken der TÖB wurden einvernehmlich geklärt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB wurden keine weiteren Stellungnahmen abgegeben.
Die Reservierungsbestätigung für die notwendingen Ökopunkte wie auch die vertragliche Vereinbarung zur Absicherung der Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen liegen bis zum Satzungsbeschluss vor.
Vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes erfolgen zwischen der Stadt und dem Investor unter Einbindung des Hauptausschusses Abstimmungen zur Einbeziehung städtischer Flächen für Trafostation, Leitungstrassen und Photovoltaikmodule.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 15. Juni 2022
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 6. Dezember 2023
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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782,2 kB
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