Beschlussvorlage - Sc/BV/FA-24/082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-24/082

 

Auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 beschließt die Gemeindevertretung Schlemmin den Schmutzwassergebührensatz gemäß § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bis zum 31.12.2024.

Die Benutzungsgebühr entsprechend § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bleibt unverändert auf 6,68 €/m³.

 

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Sachverhalt

 

Grundlage der Gebührenbedarfsrechnung bilden neben den Plan- und Ist-Daten sowie den Satzungen der Gemeinde Schlemmin das KAG M-V und die Empfehlungen des Landesrechnungshofes M-V.

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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