Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/770
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten („Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.01.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Landwirtschafts- und Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
01.02.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
28.02.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/770
Aufstellungsbeschluss über die III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten („Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
-
Der mit Datum vom 10. Mai 2021 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan
(3. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird im nachfolgenden Bereich geändert:
Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Windenergie nördlich des Freudenberger Holzes
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt
Die im Rahmen der III. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes angestrebte Änderung steht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 114 „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Ausgehend von den Planungszielen des Bebauungsplanes macht sich eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1.014,6 kB
|
