Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/768

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG /BV/BA-24/768

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

Für die Flurstücke 19 tlw., 20 tlw., 21 tlw., 22 tlw., 23 tlw., 24 tlw., 25 tlw., 26 tlw., 45 tlw., 46 tlw., 47 tlw., 48 tlw., 49 tlw., 50 tlw., 51 tlw. 52 tlw., 91 tlw., 92 tlw., 93 tlw., 94 tlw., 95 tlw., 96 tlw., 97 tlw., 98 tlw., 99 tlw., 100 tlw., 101 tlw., 102 tlw., 103 tlw., 104 tlw., 105 tlw., 106 tlw. 107 tlw., 108, 109 tlw., 110 tlw., 111 tlw., 112 tlw., 113 tlw., 114 tlw., 115 tlw., 116 tlw., 117 tlw., 118 tlw., 119 tlw., 102 tlw., 121 tlw., 129 tlw., 130 tlw., 131 tlw. und 132 tlw. der Flur 13 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Süden durch die Waldfläche „Freudenberger Holz“ und landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (westlich der Straße „Strübingsberg)
  • im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (südlich der Kleingartenanlage „Am Wiesengrund“ und der Bundesstraße B 105)
  • im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (östlich der Bundesstraße B 105)

 

Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Planung eines Gebiets zur Gewinnung erneuerbarer Energien gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen
  • Beachtung der naturräumlichen Ausstattung
  • Erhalt der Funktionsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Flächen
  • Sicherstellung der Erschließung

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Sachverhalt

 

Um den von der Bundesregierung im EEG 2023 anvisierten Zubau der Windenergie an Land zu erreichen, wird eine ausreichend große und nutzbare ausgewiesene Fläche zur Errichtung von Windenergieanlagen benötigt. Der Gesetzgeber hat im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) entsprechende verbindliche Flächenziele für die Bundesländer definiert. Bis 2027 sollen insgesamt 1,4 % der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, bis 2032 ein Anteil von 2.0 %. Für Mecklenburg-Vorpommern sieht das WindBG hinsichtlich der Erreichung des Flächenbeitragswertes das Zwischenziel von 1,4 % an der Landesfläche für 31.12.2027 und 2,1 Prozent für 31.12.2032 vor.

 

Auf Grundlage dieser bundesgesetzlichen Vorgaben hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V eine Verwaltungsvorschrift zur Festlegung landesweit einheitlicher, verbindlicher Kriterien für Windenergiegebiete an Land erlassen. Die in diesem Erlass zur Festlegung von Windenergiegebieten enthaltenen abschließend aufgeführten Ausschlusskriterien sind durch die jeweiligen Regionalen Planungsverbände anzuwenden.

 

Die Regionalen Planungsverbände sind nunmehr in der Pflicht, bis zu den benannten Terminen entsprechende Windenergiegebiete in den Regionalen Raumentwicklungsplänen auszuweisen. Sollte dieses nicht gelingen, kommt die seit 2023 geltende Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich gem. § 35 (1) Nr. 5 BauGB voll zum Tragen.

 

Bislang konnte die Regionalplanung die Ansiedlung von Windenergieanlagen über die sogenannte Konzentrationsflächenplanung räumlich steuern. Hierdurch wurde die Errichtung von Windenergieanlagen auf die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in der Region begrenzt und außerhalb der Eignungsgebiete ausgeschlossen. Diese Ausschlusswirkung, die regelmäßig als Hindernis im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen galt, würde dann bei Nichteinhalten der Flächenvorgaben ab dem 31.12.2027 bzw. 31.12.2032 entfallen. Dann könnten im gesamten Planungsraum Windenergieanlagen beantragt werden.

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat derzeit lt. Regionalem Raumentwicklungsprogramm Vorpommern keine Eignungsflächen für Windenergie in ihrem Hoheitsgebiet. Die vorhandenen Anlagen bei Borg und Freudenberg genießen Bestandsschutz, können aber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten voraussichtlich repowert werden, d.h. durch neue, oft größere und leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden.

 

Dagegen ist absehbar, dass mit der geplanten Mehrausweisung von Eignungsflächen seitens der Regionalplanung auch im Hoheitsgebiet der Stadt entsprechende Flächen vorgeschlagen werden. In den Focus rückt dabei ein größerer Bereich nördlich des Freudenberger Holzes.

 

Diese Fläche ist aufgrund der Nähe zum Gewerbegebiet Süd infrastrukturell günstig gelegen. Das Gewerbegebiet ist für Maßnahmen bzw. Anlagen geeignet, um die Energieversorgung der Stadt - auch im Sinne des Beschlusses der Stadtvertretung vom 22.02.2023 zur „Energieversorgung in Ribnitz-Damgarten“ zukunftssicher neu zu ordnen.

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes sichert die geordnete städtebauliche Entwicklung dieser künftigen potentiellen Windenergiefläche und schafft mit Abschluss der Bauleitplanverfahren auch Baurecht.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren gleichzeitig zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Sondergebiet Windenergie“, Am Freudenberger Holz.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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