Beschlussvorlage - AD/BV/FA-24/290
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung mit -plan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen und Bauangelegenheiten der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow
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Entscheidung
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27.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. AD/BV/FA-24/290
Gemeinde Ahrenshagen-Daskow
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Haushaltssatzung 2024:
Haushaltssatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow vom 27.02.2024
Beschluss-Nr. AD/BV/FA-24/290 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
einen Gesamtbetrag der Erträge von 3.975.500 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 3.921.000 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 54.500 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.531.900 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.362.600 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von 243.300 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.484.700 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 956.700 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 528.000 EUR
festgesetzt.
______________________
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtigungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 353.190 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 307 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 340 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 325 v. H.
§ 6
Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 11,535 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 7
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 6,4000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.724.112,61 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 717.182,30 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 7.524.866,65 EUR.
Ahrenshagen-Daskow ___________________
Ort, Datum Bürgermeisterin
Siegel
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplanes 2024 bis 2027 sind die Entscheidungen der
Gemeindevertretung, die Empfehlungen des Finanzausschusses zu haushaltsrelevanten Vorhaben und die von den Fachabteilungen des Amtes in Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin und dem Finanzausschussvorsitzenden erarbeiteten Mittelanforderungen.
Eingearbeitet wurden die Erträge/Einzahlungen der Gemeinde anhand der eingeschätzten Entwicklung des eigenen Steueraufkommens und der Gebühren auf der Grundlage der derzeitigen Satzungsfestlegungen.
Die Erträge/Einzahlungen aus dem Finanzausgleich basieren auf den Hinweisen und Orientierungsdaten für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2024 vom 09.11.2023 des Innenministeriums des Landes.
Der als Ergebnis dieser Vorgaben entstandene Entwurf wurde am 08.02.2024 im Finanzausschuss beraten. Hierbei wurde die Haushaltslage des Gesamthaushaltes 2024 – 2027 über alle Bereiche dargelegt. Der Vorbericht enthält dazu ausführliche Übersichten und Erläuterungen zum Haushaltsplan.
Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung empfohlen.
Die Ergebnisplanung für 2024 weist einen negativen Saldo von 54.500 EUR aus. In der mittelfristigen Ergebnisplanung 2025 – 2027 wird ein positiver Saldo ausgewiesen.
Mit der Ergebnisplanung ab 2018 sind nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und Aktivierung der Anlagenbuchhaltung die tatsächlichen Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten veranschlagt worden, diese können sich jedoch durch investive Anschaffungen, Verkauf oder Sonderabschreibungen wieder verändern.
Auch im Haushaltsjahr 2024 sollte das Hauptaugenmerk wieder dem Finanzhaushalt gelten, denn hier wird dargestellt, welche Einzahlungen voraussichtlich zur Verfügung stehen um die geplanten Auszahlungen zu decken.
Die Finanzplanung für 2024 weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 169.300 EUR aus. Hinzu kommen investive Einzahlungen von 1.484.700 EUR, dem gegenüber stehen investive Auszahlungen von 956.700 EUR, sodass sich ein positiver Saldo von 169.300 EUR ergibt.
Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorinformation des Landkreises mit 41,24 % veranschlagt.
Das Investitionsprogramm 2024 sieht mehrere Maßnahmen vor (siehe auch die dem Vorbericht beigefügte Übersicht „Investitionsprogramm“).
Die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind in der GemHVO-Doppik
(Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) geregelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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241,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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639,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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222,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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126,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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745,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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9
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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10
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(wie Dokument)
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2 MB
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11
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(wie Dokument)
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993 kB
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