Beschlussvorlage - AD/BV/FA-24/290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AD/BV/FA-24/290

 

Gemeinde Ahrenshagen-Daskow

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Haushaltssatzung 2024:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow

für das Haushaltsjahr 2024

 

Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow vom 27.02.2024
Beschluss-Nr. AD/BV/FA-24/290 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von                                                   3.975.500 EUR

 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von                                       3.921.000 EUR

 ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von                                  54.500 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

 

a)         einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von                                       3.531.900 EUR

 einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von                         3.362.600 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von           243.300 EUR

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von             1.484.700 EUR  einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von              956.700 EUR

 einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 528.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

______________________

 

1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtigungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 353.190 EUR.

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

 (Grundsteuer A) auf  307 v. H.

 

 b) für die Grundstücke

  (Grundsteuer B) auf 340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6

Amtsumlage

 

Die Amtsumlage wird auf 11,535 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 6,4000 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1. Zum Ergebnishaushalt

        Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.724.112,61 EUR.

 

2. Zum Finanzhaushalt

 Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des 

 Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich    717.182,30 EUR.

 

3. Zum Eigenkapital

 Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 

 beträgt voraussichtlich 7.524.866,65 EUR.

 

Ahrenshagen-Daskow  ___________________

Ort, Datum       Bürgermeisterin 

 Siegel

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplanes 2024 bis 2027 sind die Entscheidungen der

Gemeindevertretung, die Empfehlungen des Finanzausschusses zu haushaltsrelevanten Vorhaben und die von den Fachabteilungen des Amtes in Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin und dem Finanzausschussvorsitzenden erarbeiteten Mittelanforderungen.

 

Eingearbeitet wurden die Erträge/Einzahlungen der Gemeinde anhand der eingeschätzten Entwicklung des eigenen Steueraufkommens und der Gebühren auf der Grundlage der derzeitigen Satzungsfestlegungen.

Die Erträge/Einzahlungen aus dem Finanzausgleich basieren auf den Hinweisen und Orientierungsdaten für die Gestaltung der kommunalen Haushalte 2024 vom 09.11.2023 des Innenministeriums des Landes.

 

Der als Ergebnis dieser Vorgaben entstandene Entwurf wurde am 08.02.2024 im Finanzausschuss beraten. Hierbei wurde die Haushaltslage des Gesamthaushaltes 2024 – 2027 über alle Bereiche dargelegt. Der Vorbericht enthält dazu ausführliche Übersichten und Erläuterungen zum Haushaltsplan.

Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen zur Beschlussfassung an die Gemeindevertretung empfohlen.

 

Die Ergebnisplanung für 2024 weist einen negativen Saldo von 54.500 EUR aus. In der mittelfristigen Ergebnisplanung 2025 – 2027 wird ein positiver Saldo ausgewiesen.

Mit der Ergebnisplanung ab 2018 sind nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 und Aktivierung der Anlagenbuchhaltung die tatsächlichen Aufwendungen für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten veranschlagt worden, diese können sich jedoch durch investive Anschaffungen, Verkauf oder Sonderabschreibungen wieder verändern.

 

Auch im Haushaltsjahr 2024 sollte das Hauptaugenmerk wieder dem Finanzhaushalt gelten, denn hier wird dargestellt, welche Einzahlungen voraussichtlich zur Verfügung stehen um die geplanten Auszahlungen zu decken.

 

Die Finanzplanung für 2024 weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 169.300 EUR aus. Hinzu kommen investive Einzahlungen von 1.484.700 EUR, dem gegenüber stehen investive Auszahlungen von 956.700 EUR, sodass sich ein positiver Saldo von 169.300 EUR ergibt.

 

Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorinformation des Landkreises mit 41,24 % veranschlagt.

Das Investitionsprogramm 2024 sieht mehrere Maßnahmen vor (siehe auch die dem Vorbericht beigefügte Übersicht „Investitionsprogramm“).

 

Die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes sind in der GemHVO-Doppik

(Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik) geregelt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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