Beschlussvorlage - AD/BV/FA-24/289

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AD/BV/FA-24/289

 

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow für das Haushaltsjahr 2022

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang.
Ihm sind gem. § 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und Anlagen gem. § 60 Abs. 2 und Abs. 3 KV M-V lagen dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

Die Bilanzsumme beträgt    15.634.367,51 EUR.

Das Ergebnis 2022 beträgt                 0 EUR.

Die Finanzrechnung weist für 2022 eine Abnahme der

liquiden Mittel in Höhe von                     362.242,43 EUR aus.

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V wird erreicht.

Das Eigenkapital verringert sich gegenüber der Bilanz zum 31.12.2022 von 8.373.868,47 EUR auf 8.337.359,86 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow zum 31.12.2022 zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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