Beschlussvorlage - AD/BV/FA-23/232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. AD/BV/FA-23/232

 

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow für das Haushaltsjahr 2019

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Jahresabschluss besteht gem. § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang.
Ihm sind gem. § 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und Anlagen gem. § 60 Abs. 2 und Abs. 3 KV M-V lagen dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

Die Bilanzsumme beträgt    15.459.347,67 EUR.

Das positive Ergebnis 2019 beträgt           980.024,47 EUR.

Die Finanzrechnung weist für 2019 eine Abnahme der

liquiden Mittel in Höhe von                     300.016,74 EUR aus.

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V wird erreicht.

Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber der Bilanz zum 31.12.2018 von 6.199.512,70 EUR auf 7.209.997,68 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow zum 31.12.2019 zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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