Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-24/767

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-24/767

 

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg, werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 15. Januar 2024 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung der Entwurfsunterlagen zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Der Bebauungsplan Nr. 96 beinhaltet die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 3 Einzelhäusern/Doppelhäusern im Bereich Weißer Weg in Borg. Die Kosten des Planverfahrens tragen die betroffenen Flächeneigentümer.

 

Am 14. Dezember 2022 fasste die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 96. Eine Bekanntmachung des Beschlusses (Inkrafttreten des Bebauungsplanes) setzte den Abschluss einer Vereinbarung zwischen den betroffenen Flächeneigentümern zur Umsetzung notwendiger Pflanzmaßnahmen sowie zur wechselseitigen Eintragung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechte voraus. Dieses verzögerte sich aus verschiedenen Gründen. Das Verfahren erfolgte nach den Regelungen des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren. Aufgrund der aktuellsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) war der § 13 b BauGB dann nicht mehr mit Art. 3 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 2011/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) vereinbar. Eine Fortführung des Bauleitverfahrens (und Abschluss) nach
§ 13 b BauGB hätte gegen EU-Recht verstoßen.

 

Die Weiterführung des Verfahrens setzte die Aufhebung des Satzungsbeschlusses voraus. Auch musste das Bauleitverfahren auf das Regelverfahren nach dem BauGB umgestellt werden. In der Sitzung vom 6. Dezember 2023 fasste die Stadtvertretung den Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses und den Beschluss über die Fortführung des Bauleitverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg, im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB.

 

Nunmehr sind die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 96 überarbeitet und der Umweltbericht erstellt. Vor der abschließenden Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind die Entwurfsunterlagen und die Auslegung durch die Stadtvertretung (erneut) zu beschließen. Dann muss ein Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden und der Bebauungsplan Nr. 96 kann in Kraft treten.

 

Letzte Beschlussfassung:

Beschluss über die Fortführung des Bauleitverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 96 im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB: 6. Dezember 2023

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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