Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-23/749
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
23.11.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
06.12.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss besteht nach den gesetzlichen Vorschriften aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Übersicht über die Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.
Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2022 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.
1. Ergebnishaushalt
Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnisrechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen keinen Fehlbetrag ausweist. Im Haushaltsjahr 2022 beträgt der Saldo
+545.099,06 Euro.
Der Ergebnisvortrag aus Vorjahren beträgt +6.174.552,23 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht. Ein positiver Saldo geht als Jahresüberschuss in die Bilanz und erhöht das Eigenkapital um diesen Betrag.
Der Ergebnisvortrag erhöht sich gegenüber dem Vorjahr auf 6.719.651,29 Euro.
2. Finanzhaushalt
Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung des Vortrages aus Haushaltsvorjahren der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nicht negativ ist.
Dieser Saldo beträgt 8.250.073,98 Euro. Die Tilgungszahlungen haben eine Höhe von 717.423,77 Euro. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird erreicht.
Die Gesamtliquidität vermindert sich
von + 10.617.327,12 Euro
um das Finanzergebnis von - 2.194.296,13 Euro
auf + 8.423.160,99 Euro
3. Bilanz
Die Bilanzsumme beträgt 155.616.275,32 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr:
von: 107.332.370,05 Euro
auf: 109.271.777,00 Euro
Das entspricht einer Veränderung von +1.939.406,95 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2022 nicht überschuldet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.
Bemerkung:
Die vollständigen Unterlagen der Jahresabschlüsse sind in der Finanzverwaltung einsehbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
817,2 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
645,7 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
268,4 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
746,4 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
604,4 kB
|
