Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/753

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-23/753

 

Beschluss über die Fortführung des Bauleitverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und zur Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg ist im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs fortzuführen. Das Verfahren nach § 13 b BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Am 14. Dezember 2022 fasste die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 96.

Eine Bekanntmachung des Beschlusses (Inkrafttreten des Bebauungsplanes) setzte den Abschluss einer Vereinbarung zwischen den betroffenen Flächeneigentümern zur Umsetzung notwendiger Pflanzmaßnahmen sowie zur wechselseitigen Eintragung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechte voraus. Dieses verzögert sich bislang aus verschiedenen Gründen.

Das Verfahren erfolgte nach den Reglungen des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren. Aufgrund der aktuellsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) ist der § 13b BauGB nicht mit Art. 3 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 2011/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) vereinbar. Eine Fortführung des Bauleitverfahrens (und Abschluss) nach § 13 b BauGB würde damit gegen EU-Recht verstoßen.

Die Weiterführung des Verfahrens setzt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses voraus. Auch muss das Bauleitverfahren auf das Regelverfahren nach dem BauGB umgestellt werden. Anschließend ist ein Umweltbericht zu erstellen und es sind die Verfahrensschritte der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zu wiederholen, bevor ein Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst wird und der Bebauungsplan Nr. 96 in Kraft treten kann.

 

Letzte Beschlussfassung:

Satzungsbeschluss: 14. Dezember 2022

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...