Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/752
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg, im Verfahren nach § 13 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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21.11.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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06.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/752
Beschluss über die Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 96 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Weißer Weg“, OT Borg, im Verfahren nach § 13 b BauGB, Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/601, vom 14. Dezember 2022 wird aufgehoben.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
Sachverhalt
Am 14. Dezember 2022 fasste die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten in öffentlicher Sitzung den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 96.
Eine Bekanntmachung des Beschlusses (Inkrafttreten des Bebauungsplanes) setzte den Abschluss einer Vereinbarung zwischen den betroffenen Flächeneigentümern zur Umsetzung notwendiger Pflanzmaßnahmen sowie zur wechselseitigen Eintragung von Geh-, Fahr- und Leistungsrechte voraus. Dieses verzögert sich bislang aus verschiedenen Gründen.
Das Verfahren erfolgte nach den Reglungen des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren. Aufgrund der aktuellsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22) ist der § 13b BauGB nicht mit Art. 3 Abs. 1 und 5 der Richtlinie 2011/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) vereinbar. Eine Fortführung des Bauleitverfahrens (und Abschluss) nach § 13 b BauGB würde damit gegen EU-Recht verstoßen.
Die Weiterführung des Verfahrens setzt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses voraus. Auch muss das Bauleitverfahren auf das Regelverfahren nach dem BauGB umgestellt werden. Anschließend ist ein Umweltbericht zu erstellen und es sind die Verfahrensschritte der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zu wiederholen, bevor ein Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst wird und der Bebauungsplan in Kraft treten kann.
Letzte Beschlussfassung:
Satzungsbeschluss: 14. Dezember 2022
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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352 kB
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