Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-22/552/01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Medienentwicklungsplanes (MEP) der Stadt Ribnitz-Damgarten als Schulträger für die Regionale Schule mit Grundschule „bernsteinSchule“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Dörte Hansen
- Beteiligt:
- Haupt- und Personalamt; Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Verantwortlicher:
- Stefan Krause, Silke Kunz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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20.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr.: RDG/BV/HA-22/552
Genehmigung des Medienentwicklungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten als Schulträger für die Regionale Schule mit Grundschule "bernsteinSchule".
Die Stadtvertretung der Stadt Ribnitz-Damgarten beschließt den Medienentwicklungsplan (MEP) der Stadt Ribnitz-Damgarten als Schulträger für die Regionale Schule mit Grundschule "bernsteinSchule".
Sachverhalt
Im Rahmen des DigitalPaktes Schulen 2019-2024 gewährt das Land M-V mit Unterstützung durch Mittel des Bundes Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der Etablierung digitaler Lehr- | Lern- Ausstattungen und der Optimierung vorhandener Strukturen.
Für dessen Umsetzung hat die Stadt Ribnitz-Damgarten als Schulträger analog dem Medienentwicklungsplan (MEP) zur Förderung der Medienbildung der Grundschule "Theodor Bauermeister" und der Regionale Schule "Rudolf Harbig" den MEP der Regionalen Schule mit Grundschule „bernsteinSchule“ erstellt und einen entsprechenden Rahmen geschaffen.
Der MEP beschreibt aufbauend auf die durch die Schulen erstellten Medienbildungskonzepte (MBK) die grundsätzlichen Anforderungen, Rahmenbedingungen und die Methodik zu den Bereichen Technik, Betrieb und Service, Fortbildung, Finanzen und Umsetzung.
Der MEP wird in Anlehnung an die Fortschreibung der MBK´s der Schulen entsprechend weitergeführt. Vorrausetzung für die Förderung aus Landes- und Bundmitteln ist die Beschlussfassung des MEP durch die Stadtvertretung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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