Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-23/718
Grunddaten
- Betreff:
-
Höhe der Aufwandentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Verantwortlicher:
- Herr Krause
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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20.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-23/705
Höhe der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt auf der Grundlage des § 14, Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung M-V, den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Einsatz am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:
Wahlvorsteherin/Wahlvorsteher 70 Euro
Schriftführer/Schriftführerin 60 Euro
Weiteres Wahlvorstandsmitglied 50 Euro
Sachverhalt
Gemäß § 14, Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) bzw. § 10 Abs. 2 Europawahlordnung erhalten Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher 35 Euro und die weiteren Mitglieder der Wahlvorstände 25 Euro Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz am Wahltag. Die Stadtvertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände gemäß § 14 Abs. 1 LKWO M-V höhere Aufwandsentschädigungen beschließen, die auch nach weiteren Funktionen differenziert werden können.
Es ist allgemein festzustellen, dass es immer schwieriger wird, ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu gewinnen. Dies ist u. a. auf die Tätigkeit am Sonntag und die relativ geringe Aufwandsentschädigung zurück zu führen. Darüber ist zu erwarten, dass mehrere langjährige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus Altersgründen und im Bewusstsein, dass die Auszählung gegenüber anderen Wahlen deutlich mehr Zeit beanspruchen wird (drei gleichzeitige Wahlen, bei Kreistags- und Stadtvertreterwahl sind jeweils drei Stimmen zu vergeben), nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Ziel muss es sein, neue geeignete Wahlvorstandsmitglieder zu gewinnen und dauerhaft zu halten.
Die Mitglieder der Wahlvorstände sind am Wahltag tagsüber in Schichten und ab 18:00 Uhr zur Auszählung als kompletter Wahlvorstand im Einsatz. Bei den Wahlen im Jahr 2024 sind die Europawahl, die Kreistagswahl und die Wahl der Stadtvertretung auszuzählen. Erfahrungsgemäß ist die Auszählung, zumindest in größeren Wahlvorständen, erst nach 22:00 Uhr beendet, die Entlastung des Wahlvorstandes durch den Wahlleiter nach Übergabe und Kontrolle der Wahlniederschriften erfolgt teilweise erst nach Mitternacht.
Die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und die Erstellung der Wahlniederschrift sind verantwortungsvolle Aufgaben, die über einen langen Zeitraum hohe Konzentration erfordern. Die o. g. Beträge erscheinen für die Tätigkeit angemessen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eigenständig verpflegen. In vielen Städten und Gemeinden werden seit längerem bereits höhere als gesetzlich vorgesehene Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Die Aufwandsentschädigungen gemäß EuWO bzw. LKWO werden für die Europawahl und die Kreistagswahl anteilig erstattet, der übersteigende Betrag belastet den städtischen Haushalt.
