Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-23/705
Grunddaten
- Betreff:
-
Zahl der Wahlbereiche zur Wahl der Stadtvertretung am 9. Juni 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Verantwortlicher:
- Herr Krause
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
20.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-23/705
Zahl der Wahlbereiche zur Wahl der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten am
9. Juni 2024
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt auf der Grundlage des § 61 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V, das Wahlgebiet Ribnitz-Damgarten zur Wahl der Stadtvertretung am 9. Juni 2024 in einen Wahlbereich einzuteilen.
Sachverhalt
Gemäß § 61 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) liegt es bei Städten unter 25.000 Einwohnern im Ermessen der Stadtvertretung, das Wahlgebiet zur Wahl der Stadtvertretung in einen oder mehrere Wahlbereiche einzuteilen.
Bei der Bildung eines Wahlbereiches können die Parteien/Wählergruppen einen Wahlvorschlag mit 30 Bewerbern einreichen. Bei den Kommunalwahlen seit 2004 waren zwei Wahlbereiche gebildet worden, was die Einreichung von zwei unterschiedlichen Wahlvorschlägen mit je 16 Bewerberinnen und Bewerbern ermöglichte. Genutzt wurde diese Möglichkeit, aufgrund einer mangelnden Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern, nur von einem Wahlvorschlagsträger, der aber insgesamt auch nur 20 unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber in die Listen aufnehmen konnte. Im Gegenzug kann diese Variante dazu führen, dass durch die Verteilung der Gesamtsitze auf die einzelnen Wahlbereiche, dass eine Bewerberin/ein Bewerber trotz deutlich höherer Stimmenzahl ihren/seinen Sitz an die Bewerberin/den Bewerber des anderen Wahlbereichs verliert. So ist z. B. Frau F. (Bürgerbündnis) bei den Kommunalwahlen 2019 mit erreichten 521 Stimmen nicht Mitglied der Stadtvertretung geworden, sondern Herr K. mit 190 Stimmen, da der einzige Sitz des Bürgerbündnisses aufgrund des Verteilerschlüssels dem Wahlbereich 1 zugeteilt wurde und Herr K. hier mehr Stimmen als Frau F. erhalten hatte.
