Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-23/672

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-23/672

 

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2020

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahres-
abschlusses 2020.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Jahresabschluss besteht nach den gesetzlichen Vorschriften aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß
§ 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

1. Ergebnishaushalt

Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnisrechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen keinen Fehlbetrag ausweist. Im Haushaltsjahr 2020 ergibt der Saldo

 

+ 855.322,15 Euro.

 

Der Ergebnisvortrag beträgt + 3.390.434,46 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht. Ein positiver Saldo geht als Jahresüberschuss in die Bilanz und erhöht das Eigenkapital um diesen Betrag.

 

Der Ergebnisvortrag erhöht sich auf  4.245.756,61 Euro.

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nicht negativ ist. Dieser Saldo beträgt 9.255.618,99 Euro. Die Tilgung beträgt 711.221,67 Euro. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird erreicht.

 

 

 

Die Gesamtliquidität vermindert sich

 

von        18.243.162,20 Euro

um das Finanzergebnis von   -   3.980.846,68 Euro

auf        14.262.315,52 Euro

 

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 148.473.254,31 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr:

 

von:    101.309.041,58 Euro
auf:   103.912.359,70 Euro

 

Das entspricht einer Veränderung von +2.603.318,12 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2020 nicht überschuldet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.

 

Bemerkung:

Die vollständigen Unterlagen der Jahresabschlüsse sind in der Finanzverwaltung einsehbar.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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