Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-23/672
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.09.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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20.09.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss besteht nach den gesetzlichen Vorschriften aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß
§ 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.
1. Ergebnishaushalt
Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnisrechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen keinen Fehlbetrag ausweist. Im Haushaltsjahr 2020 ergibt der Saldo
+ 855.322,15 Euro.
Der Ergebnisvortrag beträgt + 3.390.434,46 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht. Ein positiver Saldo geht als Jahresüberschuss in die Bilanz und erhöht das Eigenkapital um diesen Betrag.
Der Ergebnisvortrag erhöht sich auf 4.245.756,61 Euro.
2. Finanzhaushalt
Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nicht negativ ist. Dieser Saldo beträgt 9.255.618,99 Euro. Die Tilgung beträgt 711.221,67 Euro. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird erreicht.
Die Gesamtliquidität vermindert sich
von 18.243.162,20 Euro
um das Finanzergebnis von - 3.980.846,68 Euro
auf 14.262.315,52 Euro
3. Bilanz
Die Bilanzsumme beträgt 148.473.254,31 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr:
von: 101.309.041,58 Euro
auf: 103.912.359,70 Euro
Das entspricht einer Veränderung von +2.603.318,12 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2020 nicht überschuldet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.
Bemerkung:
Die vollständigen Unterlagen der Jahresabschlüsse sind in der Finanzverwaltung einsehbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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595,6 kB
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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55,9 kB
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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(wie Dokument)
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185,6 kB
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(wie Dokument)
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64,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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54,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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67,8 kB
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9
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(wie Dokument)
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56,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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59,1 kB
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(wie Dokument)
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650,3 kB
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12
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(wie Dokument)
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727,5 kB
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13
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(wie Dokument)
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1.006,2 kB
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(wie Dokument)
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15
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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(wie Dokument)
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11,4 MB
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(wie Dokument)
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9,4 MB
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19
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(wie Dokument)
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119,5 kB
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(wie Dokument)
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858,6 kB
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