Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/734

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Feststellungsbeschluss über die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg)

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/734

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der II Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten lt. den in der Beschlussvorlage vom 30. August 2023 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Bedenken sind bei der Vorlage der II Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten zur Genehmigung nach § 6 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten der Fassung vom 8. August 2023 wird beschlossen.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 8. August 2023 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten wirksam.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten beabsichtigt westlich und südlich des Ortsteils Borg Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu errichten. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen die Bebauungspläne Nr. 111 "Photovoltaikanlage südlich des Weidenweges" und Nr. 112 "Photovoltaikanlage an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund" aufgestellt werden. Da die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Nutzungen dem Planungsziel nicht entsprechen, soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren entsprechend BauGB § 8 Abs. 3 geändert werden (= II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes).

 

Das entsprechende Planverfahren wurde gem. BauGB durchgeführt. Zuletzt fasste die Stadtvertretung in der Sitzung am 22.02.2023 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. In der anschließenden Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat das Amt für Raumordnung und Landesplanung nochmals deutlich gemacht, dass die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten nur für die Bereiche innerhalb eines 110 m Streifens an der Bundesstraße B 105 und an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist. Die Flächen außerhalb des 110 m Streifens stehen den Zielen der Raumordnung entgegen; hierfür bedarf es eines s.g. Antrages auf Zielabweichung.

 

Da sich die beabsichtigte Durchführung und Bescheidung eines Zielabweichungsverfahrens verzögert, soll trotzdem der Abschluss des Verfahrens II. Änderung der 3. Neubekanntmachung erfolgen, da gem. § 6 (3) BauGB die Möglichkeit besteht, für den seitens der Raumordnung zugestimmten Bereich die Genehmigung zu erlangen. Das Verfahren für die dann ggf. von der Genehmgung ausgenommenden Fläche wird nach Abschluss des Zielabweichungsverfahrens durchgeführt.

 

Im Rahmen der Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die vorab im Verfahren abgegeben 2 Stellungnahmen der Öffentlichkeit fanden im Planverfahren Beachtung.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

  • Aufstellungsbeschluss: 15. Juni 2022
  • Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 22. Februar 2023

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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