Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/733

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-23/733

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Auf Grundlage der Strategischen Lärmkarte nach § 47 c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gemäß EG - Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wird die Einleitung des Verfahrens zur 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes gemäß § 47 d BImSchG der Stadt Ribnitz-Damgarten beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wie folgt durchzuführen:
  • Durchführung einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung
  • öffentliche Auslegung der Lärmkarten und des Entwurfes der 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

 

Im Juli 2002 ist die europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V wurden daraufhin zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen nach § 47 c BImSchG erstellt. Zu erfassen waren Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Auf Grundlage der v. g. Gesetzmäßigkeiten waren die betroffenen Kommunen verpflichtet, bis zum 18. Juli 2008 Lärmaktionspläne für die betroffenen Bereiche zu entwickeln, mit denen die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Diesem kam die Stadt Ribnitz-Damgarten nach - die Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes erfolgte am 11. Juni 2008. Im Lärmaktionsplan wurden geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung geprüft, deren Umsetzung bewertet und bei Realisierbarkeit festgeschrieben. Entsprechend den Vorgaben der EU wurden im Auftrage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V im Zuge der weiteren Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie bis zum  30. Juni 2012 für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen sowie für Ballungsräume mit Einwohnerzahlen von über 100.000 Einwohner strategische Lärmkarten erstellt. Bezogen auf das Amtsgebiet Ribnitz-Damgarten wurden hierbei Teilbereiche der Bundesstraße B 105 ermittelt. Innerhalb des Amtsgebietes Ribnitz-Damgarten war nur die Stadt Ribnitz-Damgarten betroffen, so dass auf dieser Basis der bestehende Lärmaktionsplan erstmals 2013 fortgeschrieben wurde.

Die Lärmkarten werden im Tonus von 5 Jahren im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) überprüft und ggf. aktualisiert. Aufgrund dessen hat die Stadt Ribnitz-Damgarten nach § 47 d BImSchG den vorhandenen Lärmaktionsplan im Rahmen einer 2. Fortschreibung 2018 überarbeitet bzw. ergänzt.

 

Die Lärmkarten wurden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV nunmehr landesweit neu erstellt. Wie zuvor wurden auch in der aktuellen Runde der Lärmkartierung wieder Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen KFZ pro Jahr kartiert. Im Amtsgebiet betrifft dieses die Bundesstraße B 105. Lt. Auswertung der Lärmkarten gibt es im Amtsgebiet nur im Hoheitsgebiet der Stadt Ribnitz-Damgarten Konfliktbereiche.

Um die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln, sind bis zum 18. Juli 2024 für die kartierten Bereiche bei erheblichen Konflikten und hoher Lärmbetroffenheit die Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Bei allen Aktivitäten soll die Öffentlichkeit intensiv eingebunden werden

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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