Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/726

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-23/726

 

Widmung der Straße „Von-Dechow-Straße“ in Pütnitz

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

1. Gemäß § 7 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Str. WG-MV) vom 13.Januar 1993, zuletzt geändert am 5.Juli 2018, wird die “Von-Dechow-Straße“ als öffentliche Straße mit Parkflächen und Gehwegen gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

2. Die „Von-Dechow-Straße“ als Gemeindestraße wird gemäß §3 Ziffer 3 Buchstabe a Str. WG-MV als Ortsstraße eingestuft.

3. Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß §3 Ziffer 4 Str. WG-MV klassifiziert.

 

Die „Von-Dechow-Straße“ befindet sich in der Gemarkung Pütnitz, Flur 2, auf den Flurstücken 101/11, 101/42 und 101/9.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten, als Träger der Straßenbaulast, widmet die „Von-Dechow-Straße“ der Öffentlichkeit.

Das Grundstück ist Eigentum der Stadt Ribnitz-Damgarten

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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