Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/688
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „ Wohnbebauung Stralsunder Chaussee", im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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28.06.2023
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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13.06.2023
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Erledigt
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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20.06.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/668
Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Stralsunder Chaussee“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für das Flurstück 641/9 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird auf Antrag des Vorhabenträgers - PROTOCK GmbH, Goorstorfer Str. 10, 18182 Bentwisch - ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
2. Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die „Stralsunder Chaussee“ (Bundesstraße B 105)
- im Osten durch die Zufahrt zur Straßenmeisterei und die Kleingartenanlage „Morgenrot“
- im Süden durch das Bebauungsplangebiet Nr. 94 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“, Richtenberger Straße (jetzt „Jaromarstraße“)
- im Westen durch das Wohngrundstück „Stralsunder Chaussee 31b“ und gewerblich genutzte Flächen
3. Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO als planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern als mehrgeschossige Quartiersbebauung,
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
4. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
5. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird im Rahmen einer dreiwöchigen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt. Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
6. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Ribnitz-Damgarten ist vor dem Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag abzuschließen (§ 12 Abs. 1 BauGB).
7. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Die Fa. Protock hat einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für eine Konversionsfläche südlich der Stralsunder Chaussee gestellt. Die Firma hat bereits erfolgreich den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 94 „Wohnbebauung ehem. KVG Gelände“ entwickelt.
Die mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfolgte Zielstellung ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO als planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern als mehrgeschossige Quartiersbebauung, insbesondere für junge Familien sowie Fachkräfte aus Gewerbe und Tourismus. In Abhängigkeit der staatlichen Förderbedingungen soll ein untergeordneter Anteil der geplanten Wohneinheiten nach den Kriterien des sozialen Wohnungsbaus errichtet und betrieben werden.
Neben der Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden sollen auf dem Vorhabengrundstück die Anforderungen des ruhenden Verkehrs durch eine bedarfsgerechte Anzahl von Pkw-Stellplätzen abgesichert werden. Ergänzend wird die Gestaltung der Freianlagen auf ein hohes Maß an Aufenthalts- und Wohnqualität ausgelegt. Hierzu werden ein Spielplatz, parkähnliche Gehölzflächen in Kombination mit gemeinschaftlichen Aufenthaltsbereichen und wichtigen Wegebeziehungen des fußläufigen Verkehrs in das Gesamtkonzept integriert.
Eine Übernahme der Kosten für die Bebauungsplanung wurde vom Antragsteller zugesichert. Die Übernahme der Erschließungskosten wird in dem abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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849,3 kB
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