Informationsvorlage - RDG/IV/FA-23/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Informationsvorlage Nr. RDG/IV/FA-23/680

 

Berichtspflicht über den Stand der Haushaltsausführung nach § 20 GemHVO-Doppik

 

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik M-V hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

In der Informationsvorlage wird der Finanzhaushalt mit den Angaben per 06.06.2023 vorgelegt (Anlage).

 

Das Finanzergebnis stellt die Zahlungsvorgänge und den aktuellen Bankbestand dar. Im Unterschied zum Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt keine Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten. Zusätzlich sind investive Zahlungsvorgänge und Tilgungsleistungen abgebildet.

 

Die Salden der Ein- und Auszahlungen entwickeln sich zum Stichtag wie folgt:

 

Finanzergebnis per 31.12.2022:      - 2.194.296,13 Euro

Finanzergebnis per 06.06.2023:        3.433.947,64 Euro

 

Mit dem Beginn der Baumaßnahme „Schulcampus“ nehmen die liquiden Mittel ab.

 

 

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Anlagen

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