Beschlussvorlage - RDG/IV/BA-23/649/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss Nr. RDG/BA-23/649/01

 

Beschluss der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Ribnitz-Damgarten im Zusammenhang mit der EFRE Förderperiode 2021 bis 2027

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Ribnitz-Damgarten im Zusammenhang mit der EFRE Förderperiode 2021 bis 2027 wird in der vorliegenden Fassung (Stand: 22. Juni 2023) bestätigt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Ribnitz-Damgarten ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Planunterlagen während der Dienststunden eingesehen wer-den können.

 

 

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Sachverhalt

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2002 das planerische Steuerungsinstrument für den Stadtumbau und die Stadtentwicklung. Zuletzt wurde das Konzept in den Jahren 2014/15 fortgeschrieben.

Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V mit Schreiben vom 17.02.2023 aufgefordert, bis zum 30.06.2023 ein aktualisiertes ISEK der Stadt einzureichen, welche u.a. Voraussetzung für eine Antragstellung im Rahmen der neuen EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 ist. Diese Fristsetzung wurde auf Bitten zahlreicher Kommunen seitens des Ministeriums nunmehr verlängert, wobei die Stadt trotzdem an der ursprünglichen Fristsetzung festhält und das Verfahren zum Abschluss bringen möchte.

Schwerpunkt der ISEK Fortschreibung ist die Herleitung und Begründung von förderfähigen Maßnahmen und Themenfeldern. Beachtenswert sind dabei auch die geänderten Rahmenbedingungen des ISEK`s, wonach die notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen, demographischen, ökologischen, klimatischen sowie kulturellen und sozialen Herausforderungen und Problemlagen mit denen die Stadt konfrontiert ist, herausarbeitet und umfassend darstellt werden müssen. Bei der Entwicklung und Umsetzung des ISEK`s ist eine breite Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen sowie eine enge Zusammenarbeit und ein hohes Maß an Kooperation zwischen den beteiligten Akteuren im Stadtentwicklungsprozess zu gewährleisten. Lokale Entscheidungsträger und Akteure sind in einem dialogorientierenden Verfahren einzubinden.

 

Das Verfahren zur Fortschreibung des ISEK`s lief bislang wie folgt ab:

 

Informationsvorlage betr. der Fortschreibung des ISEK`s

  • Bau- und Wirtschaftsausschuss 28.03.2023
  • Landwirtschafts- und Umweltausschuss 30.03.2023
  • Hauptausschuss 12.04.2023
  • Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten 19.04.2023

 

öffentliche Informationsveranstaltung zur Fortschreibung des ISEK`s am 04.05.2023 mit Einbindung der Öffentlichkeit einschließlich Gebäudewirtschaft, WG „Am Bodden“, Stadtwerke etc. . Die öffentliche Bekanntmachung zu der Veranstaltung erfolgte über das Internet, Aushang sowie im Amtlichen Stadtblatt.

 

öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Fortschreibung des ISEK`s in der Zeit vom 11.05. bis zum 12.06.2023

Der Entwurf steht als Download auf der Homepage der Stadt zur Verfügung. Weiterhin ist die Einsichtnahme im Sachgebiet Planen und Bauen zu den Dienststunden gewährleistet. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte über das Internet, Aushang sowie im Amtlichen Stadtblatt. Während der Auslegung sind bislang keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit eingegangen.

 

Die weiteren Verfahrensschritte stellen sich wie folgt dar:

  • 13.06.2023 - gemeinsame Sitzung des Bau- und Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur (Vorberatung der Beschlussvorlage)
  • 28.06.2023 - Sitzung der Stadtvertretung (Beschluss der Fortschreibung des ISEK`s)
  • 30.06.2023 - Übergabe an das Ministerium

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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