Beschlussvorlage - RDG/BV/FS-23/660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-23/660

 

Fortbestand der BODDEN-KLINIKEN Ribnitz-Damgarten mit jetzigem Leistungsspektrum (Antrag der Fraktion SPD/Die Grünen)

 

Die Stadtvertretung stellt fest:

 

Die Boddenkliniken mit ihrem jetzigen Leistungsspektrum sind unverzichtbar für Ribnitz-Damgarten und die Region zwischen den Oberzentren Rostock und Stralsund.

 

Die Stadtvertretung fordert:

 

1. dass der Bürgermeister auf die Kreisverwaltung und die Landesregierung zugeht und die Position der Stadtvertretung übermittelt.

 

2. dass der Bürgermeister sich gemeinsam mit den anderen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region dazu verständigt, gemeinsam in der Landesregierung darauf hinzuwirken, dass die BODDEN-KLINIKEN mit ihrem jetzigen Leistungsangebot zu erhalten sind.

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Den Kliniken in Deutschland steht eine große Krankenhausreform bevor, die Anfang Dezember 2022 vom Bundesgesundheitsministerium vorgestellt wurde und im Dezember 2023 abgeschlossen sein soll. Bereits Anfang 2024 werden diese - so die Pläne der Bundesregierung- in der Praxis in Kraft treten. Die Auswirkungen dieser Reform werden dann vor allem die ländlichen Krankenhäuser zu spüren bekommen. Die BODDEN-KLINIKEN Ribnitz-Damgarten GmbH mit ihrer Notaufnahme und dem jetzigen Leistungsspektrum sind unverzichtbar für Ribnitz-Damgarten sowie den Regionen zwischen den Oberzentren Rostock und Stralsund. Sie sind ein Garant für eine umfassende medizinische Gesundheitsversorgung der hiesigen Bürgerinnen, Bürger und Touristen. Zusätzlich ist durch das geplante maritime Großprojekt Pütnitz der Fortbestand des jetzigen Leistungskatalogs der Klinik unabdingbar.

 

Auch wenn das „letzte Wort“ noch nicht gesprochen wurde, ist es nicht nachvollziehbar, eine Reform zum Nachteil der hier lebenden und arbeitenden Menschen, unserer Infrastruktur und unserer Region durchführen zu wollen. Wir sind eine ländlich geprägte Landschaft, in der jetzt schon Probleme der ärztlichen Versorgung in Erscheinung treten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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