Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/650
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den „Schwarze Straße 2b“ OT Beiershagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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28.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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19.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/650
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Schwarze Straße 2b“ OT Beiershagen
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Schwarze Straße 2b“ OT Beiershagen, werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20. März 2023 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Stadt liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung für die Flurstücke 124/5 und 124/6 der Flur 1 Gemarkung Beiershagen vor. Teile des Plangebietes befinden sich im Außenbereich, schließen aber direkt an den Innenbereich an, so dass ein entsprechendes Satzungsverfahren grundsätzlich möglich ist. Planziel ist eine bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage in diesem Bereich, der westlich an einer Gehölzgruppe (Übergang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen) seinen naturräumlichen Abschluss findet.
Zum Planvorentwurf wurden seitens der Öffentlichkeit keine sowie seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungsabsicht vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen: Aufstellungsbeschluss 8. Juni 2022
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,6 kB
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