Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/623
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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02.02.2023
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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08.02.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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22.02.2023
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Beschlussvorschlag
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg)
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/623
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg) werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 2. Februar 2023 als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Die im Rahmen der II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes angestrebte Änderung steht im Zusammenhang mit den Bebauungsplanverfahren Nr. 111 und 112 - Freiflächenphotovoltaikanlagen Borg. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Bereichen derzeit als Grünfläche „Sportplatz Golf“ und Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Ausgehend von den Planungszielen der Bebauungspläne macht sich eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes in „Ausweisung von Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Photovoltaik im Bereich Borg“ erforderlich.
Mit dem Vorentwurf wurden die Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 (1) BauGB beteiligt. Wesentliche Bedenken wurden seitens der TöB nicht vorgetragen. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat aber darauf hingewiesen, dass gem. LEP MV 2016 nur landwirtschaftlich genutzte Flächen in einem Streifen von 110 m beidseitig von Autobahnen, Bundesstraßen und Schienenwegen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden dürfen. Da das Plangebiet nur teilweise innerhalb des 110 m Streifens liegt, ist ein Antrag auf Zielabweichung bei der obersten Landesplanungsbehörde notwendig.
Im Rahmen der Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 15. Juni 2022
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,4 kB
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