Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-23/628

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-23/628

 

Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 98 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. Kreisverwaltung“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-18/687 vom 12. Dezember 2018 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über den Bebauungsplan Nr. 98 wird im Punkt 1 und Pkt. 2 wie folgt geändert:

 

1. Für die Flurstücke 333/5 tlw., 334/8, 334/11, 334/12, 335/5, 335/12, 335/17, 335/20 tlw., 335/21, 335/22, 335/23, 335/24 337/1 und 337/2 tlw. der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden durch den Boddenwanderweg

im Osten durch das Stadion „Am Bodden“

im Süden durch die „Damgartener Chaussee“ und die “Fritz-Reuter-Straße”

im Westen durch die Bebauung „Fritz-Reuter-Straße 30“

 

  1. Im Übrigen bleibt der Beschluss Nr. RDG/BV/BA-18/687 vom 12. Dezember 2018 unverändert bestehen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

 

Mit Freizug der – mittlerweile abgebrochenen - Gebäude der ehemaligen Kreisverwaltung steht die Stadt in Verantwortung für die Entwicklung der Flächen. Mittels des Bebauungsplanes Nr. 98 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Schwerpunkt ist die Entwicklung eines Wohngebietes für Mehrfamilienhäuser. Daneben soll eine Vorhaltefläche für eine Kindertageseinrichtung ausgewiesen werden. Die Haupteinfahrt in das Gebiet wird gegenüber der Gerhart-Hauptmann-Straße verlegt, was den Abbruch der derzeitigen Möbelhalle bedingt. In diesem Bereich wird auch eine öffentliche Stellplatzanlage angeordnet, die vorrangig den Bedarf des angrenzenden Stadions abdecken soll. Fußläufige Verbindungen von der Stadt zum Boddenwanderweg werden berücksichtigt.

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2018 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst, damals noch ohne das bebaute Grundstück des Sportpalastes (ehem. Schützenhaus). Mittlerweile wurden diese Gebäude vom Eigentümer abgebrochen.

Auf Initiative der Stadt und der Gebäudewirtschaft wurde zur Neugestaltung der Gesamtfläche ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses erfordert eine Einbeziehung des Grundstückes ehem. Sportpalast. Der Aufstellungsbeschluss wird entsprechend ergänzt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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