Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/603

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/603

 

Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 113 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Kleingartenanlage Boddenblick“, OT Langendamm

 

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 33/5, 33/6, 34/2, 36/3, 36/7, 36/8, 36/9, 37/2, 38, 303, 304, 306/1 und 306/2 der Flur 1 Gemarkung Langendamm wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:
  • im Norden durch Gehölz und Unlandflächen (Schilf), Gartengrundstücke und einen Bootslagerplatz
  • im Westen durch Kleingärten und ein Wohngrundstück (Wasserreihe 6a)
  •  im Süden durch die „Wasserreihe“
  • im Osten durch Gartengrundstücke und Wohngrundstücke (Wasserreihe 5 und 6)

 

  1. Es werden folgende Planziele angestrebt:
  • Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Sondergebiet Wochenendhausgebiet“
  • Festlegung eines Maßes der baulichen Nutzung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

Der Stadt liegt ein Antrag des Kleingartenvereins „Boddenblick Langendamm e. V.“. Der Verein beantragt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes mit dem Planungsziel „Nutzungsänderung in ein Wochenendhausgebiet“. In diesem Zusammenhang ist auch ein Maß der baulichen Nutzung zu definieren.

Diese Zielstellung entspricht dem Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Ribnitz-Damgarten. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend im Parallelverfahren geändert.

Der Kleingartenverein trägt die Kosten des Verfahrens. Des Weiteren ist zwischen dem Verein und der Stadt Ribnitz-Damgarten vor Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB abzuschließen, der u. a. die Realisierung der Ausgleichsverpflichtungen regelt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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