Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/602
Grunddaten
- Betreff:
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Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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29.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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14.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/602
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“
- Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom Dezember 2021 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom Dezember 2021 als Satzung.
- Die Begründung mit Stand vom Dezember 2021 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Rostocker Straße 33“ in Kraft.
Sachverhalt
Die Stadt hat 2017 das Grundstück „Rostocker Straße 33“ mit der ehemaligen Spar-Kaufhalle zur Vergabe eines Erbbaurechtes ausgeschrieben. Der Zuschlag erfolgte an die Rewe-Gruppe, die dort einen Penny Markt einschließlich eines Bäckers errichten will. Die Hauptzufahrt zu dem Objekt soll künftig über die „Worthlandstraße“ erfolgen.
Über den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Marktes geschaffen werden. Der Investor übernimmt alle im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Wesentliche Bedenken zum Planvorhaben bestehen nicht. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Spätestens vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes erfolgt zwischen der Stadt, der Rewe-Gruppe und dem Landkreis unter Einbindung des Hauptausschusses der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Regelung der öffentlichen Erschließungsmaßnahmen.
Bisherige Beschlussfassungen:
- Aufstellungsbeschluss: 4. Juli 2018
- Beschluss zur Nichtanwendung des Verfahrens nach § 13 a BauGB: 20. Februar 2019
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 28. April 2021
Bemerkung:
Ausführliche Anlagen liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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772,7 kB
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