Beschlussvorlage - AD/BV/BA-22/207
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die V. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow (Feuerwehr Pantlitz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow
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Entscheidung
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25.10.2022
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Beschlussvorschlag
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die V. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow (Feuerwehr Pantlitz)
Beschluss-Nr. AD/BV/BA-22/207
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen der V. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom September 2022 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow hat in der Sitzung vom 23. Februar 2021 den Aufstellungsbeschluss zur V. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Mit dem Vorentwurf wurden die Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 (1) BauGB beteiligt. Wesentliche Bedenken wurden seitens der TöB nicht vorgetragen. Im Rahmen der Auslegung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Stellungnahme abgegeben. Diese bezieht sich im Wesentlichen auf den Standort des geplanten Neubaus, wobei eine Verschiebung in südliche Richtung angeregt wird. Die Stellungnahme wird im Rahmen des parallelen B-Planverfahrens Nr. 5 „Neubau Feuerwehr Pantlitz“ weiterbearbeitet. Auswirkungen auf den Entwurf der V. Änderung des Flächennutzungsplanes hat sie nicht, da der derzeit geplante Neubaustandort wie auch der in der Stellungnahme vorgeschlagene Standort von der Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche „Zweckbestimmung Feuerwehr“ umfasst sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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