Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/578
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
04.10.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
26.10.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-22/578
Beschlusses der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
- Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurfsunterlagen der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 23. September 2022 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtvertretung die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Stand vom 23. September 2022 als Satzung.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten „ländliche Wohnsiedlung Borg“ im vereinfachtem Verfahren nach § 13 BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Ländliche Wohnsiedlung Borg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB in Kraft.
Sachverhalt
Der Vorhaben- und Erschließungsplanes (VE-Plan) Nr. 12, „ländliche Wohnsiedlung Borg“ ist seit 1994 in Kraft. Planungsziel war die Errichtung von 3 Doppelhäusern sowie die vollständige Herstellung der Erschließungsanlagen. Im Durchführungsvertrag zu dem VE-Plan hatte sich Investor verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist zu errichten, wobei diese bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist. Das Vorhaben ist bis heute nicht realisiert.
Die Fläche ist vollständig Bestandteil des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 96, dessen Entwurf die Stadtvertretung in der Sitzung am 18. August 2021 beschlossen hat. Angesichts des absehbaren Abschlusses dieses Planverfahrens ist die Stadt gehalten, die rechtswirksame Satzung des VE-Planes Nr. 12 aufzuheben.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Bisherige Beschlussfassungen:
- Aufstellungsbeschluss: 4. Juli 2018
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 15. Juni 2022
Bemerkung:
Ausführliche Anlagen liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
762,5 kB
|
