Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/501

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/501

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2018

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2018.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses der Städtebaulichen Sonder-vermögen (SSV) analog.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushalts-ermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

 

1. Ergebnishaushalt

Der Saldo der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt -72.691,26 Euro. Der Ergebnisvortrag beträgt 74.108,58 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht.

 

 

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung weist einen Saldo der Ein- und Auszahlungen von -57.701,72 Euro aus. Der Kassenbestand verändert sich wie folgt:

 

Bestand 01.01.2018:   + 134.796,55 Euro

Finanzmittelfehlbedarf:  -    57.701,72 Euro

Bestand 31.12.2018:   +   77.094,83 Euro

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 972.283,90 Euro. Das Eigenkapital verändert sich gegenüber dem Haushaltsvorjahr wie folgt:

 

Bestand 01.01.2018:    826.972,58 Euro

Bestand 31.12.2018:    754.281,32 Euro

Veränderung:    -  72.691,26 Euro

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ zum 31.12.2018 zu beschließen.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...