Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/498
Grunddaten
- Betreff:
-
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Jahresabschluss der Stadt Ribnitz-Damgarten 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Verantwortlicher:
- Frau Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Vorberatung
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31.08.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/498
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Jahresabschluss der Stadt Ribnitz-Damgarten 2018
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Jahresabschluss 2018 in Höhe von 681.850,15 Euro.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Die Ergebnisrechnung 2018 weist im Saldo der Erträge und Aufwendungen einen Fehlbetrag von - 681.850,15 Euro aus.
Nach § 18 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V kann ein Jahresfehlbetrag, soweit dieser durch planmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden ist, durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gedeckt werden. Die Entnahme ist in diesem Rahmen möglich, soweit in der Kapitalrücklage seit Beginn der Doppik zugeführte Beträge aus investiven Zuweisungen gegenüberstehen.
Bestand der zKRL am 01.12.2018: + 3.359.876,51 Euro
Investive Zuweisungen + 1.343.803,25 Euro
notwendige Entnahme zum Haushaltsausgleich: - 681.850,15 Euro
Bestand der zKRL am 01.01.2018: + 4.021.829,61 Euro
Zu prüfen ist die vorgeschriebene maximale genehmigungsfreie Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage. Diese ergibt sich aus der Differenz der planmäßigen Abschreibungen saldiert um die korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten zum Anlagevermögen.
Abschreibungen 2018: 3.644.303,73 Euro
Auflösung Sonderposten 2018: 1.648.212,04 Euro
Saldo: 1.996.091,69 Euro
Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage beträgt 681.850,15 Euro und liegt unter dem Saldo der Abschreibungen und der Erträge der Sonderpostenauflösung und ist damit genehmigungsfrei.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten, die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 2018 zum Zweck des Haushaltsausgleichs der Jahresrechnung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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766,9 kB
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