Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/491
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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31.08.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V, die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.
1. Ergebnishaushalt
Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnisrechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen keinen negativen Saldo ergibt. Für das Haushaltsjahr 2017 beträgt der Saldo
+ 574.269,51 Euro.
Der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt wird erreicht. Ein positiver Saldo geht als Jahresüberschuss in die Bilanz und erhöht das Eigenkapital um diesen Betrag. Der Ergebnisvortrag wächst gegenüber dem Vorjahr von 547.713,35 Euro auf 1.121.982,86 Euro.
2. Finanzhaushalt
Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen zu decken.
Dieser Saldo beträgt 9.381.813,37 Euro. Die Höhe der Tilgung beträgt 770.667,24 Euro. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird erreicht.
Die Gesamtliquidität erhöht sich
von 9.408.018,99 Euro
um das Finanzergebnis von + 1.844.868,45 Euro
auf 11.252.887,44 Euro
3. Bilanz
Die Bilanzsumme beträgt 144.950.995,41 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr:
von: 94.990.067,33 Euro
auf: 96.904.082,26 Euro
Das entspricht einer Veränderung von +1.914.014,93 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2017 nicht überschuldet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.
Bemerkung:
Die vollständigen Unterlagen der Jahresabschlüsse sind in der Finanzverwaltung einsehbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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908,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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308,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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910,6 kB
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