Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/556

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/556

Widmung der Straße "Jaromarstraße" im B-Plan 94 in Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten, als Träger der Straßenbaulast, widmet die fertig gestellte Straßenfläche im Bereich des Bebauungsplanes 94.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

1. Im Bebauungsplangebiet Nr.94 „Wohnbebauung ehem. KVG-Gelände“ wird gemäß § 7 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Str.WG-MV) vom 13.Januar 1993, zuletzt geändert am 5.Juli 2018, die „Jaromarstraße“ als öffentliche Straße mit Parkflächen gewidmet und damit der Nutzung durch die Öffentlichkeit übergeben.

2. Die „Jaromarstraße“ als Gemeindestraße wird gemäß § 3 Ziffer 3 Buchstabe a StrWG-MV als Ortsstraße eingestuft.

3.Die Straße wird als sonstige öffentliche Straße gemäß §3 Ziffen 4 StrWG-MV klassifiziert.

Die „Jaromarstraße“ befindet sich in der Gemarkung Damgarten, Flur 1, auf dem Flurstück 1782/12. Der Eigentümer wünscht die öffentliche Widmung und hat dieser schriftlich zugestimmt. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...