Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/519/01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Beschluss Nr. RDG/BV/BA-22/519/01

 

Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-22/519 vom 15. Juni 2022 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten wird im Pkt. 1 wie folgt ergänzt:

 

c. Änderung der Ausweisung „Fläche für Gemeinbedarf Festwiese“ in „Sonderbaufläche Festwiese“ im Zusammenhang mit der V. Änderung des B-Planes Nr. 19 „Körkwitzer Weg“ im Verfahren nach § 13 BauGB (Gänsewiese)

d. Änderung der Ausweisung einer Teilfläche „Grünfläche Dauerkleingärten“ in Wohnbaufläche in der KGA St. Joost (gem. Empfehlung Kleingartenentwicklungskonzept)

e. Änderung der Ausweisung „Grünfläche Dauerkleingärten“ in Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet Langendamm (S 17)“ für die KGA Boddenblick Langendamm

f. Aktualisierung von Lagesymboliken für Gemeinbedarfsflächen sowie Sport- und Spielanlagen

g. Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

h. Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Schanze“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

  1. Im Übrigen bleibt der Beschluss Nr. RDG/BV/BA-22/519 vom 15. Juni 2022 unverändert bestehen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten hat in ihrer Sitzung am 15. Juni 2022 die Aufstellung der I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des FNP`s beschlossen. Als Änderungspunkte wurden benannt:

 

a. Erweiterung der Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet Langendamm (S 17) – angrenzend an die Kleingartenanlage „Am Bodden Langendamm“

b. Ausweisung der Ortslage Beiershagen nebst Erweiterungsflächen

als Wohnbaufläche

 

Der Beschluss soll um nachfolgende Änderungspunkte ergänzt werden:

 

c. Änderung der Ausweisung „Fläche für Gemeinbedarf Festwiese“ in „Sonderbaufläche Festwiese“ im Zusammenhang mit der V. Änderung des B-Planes Nr. 19 „Körkwitzer Weg“ im Verfahren nach § 13 BauGB (Gänsewiese)

 

Die V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 diente der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnmobilplatz auf der Gänsewiese.

 

d. Änderung der Ausweisung einer Teilfläche der „Grünfläche Dauerkleingärten“ in „Wohnbaufläche“ in der KGA St. Joost (gem. Empfehlung Kleingartenentwicklungskonzept)

 

Im Kleingartenentwicklungskonzept wurde in Anlehnung an die Bebauung „R-Suhr- Siedlung“ die künftige Umwandlung einer kleineren Teilfläche der KGA St Joost in „Wohnbaufläche“ empfohlen. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes dient der Vorbereitung der künftigen Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem betroffenen Kleingartenverein.

 

e. Änderung der Ausweisung „Grünfläche Dauerkleingärten“ in Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet Langendamm (S 17)“ für die KGA Boddenblick Langendamm

 

Im Kleingartenentwicklungskonzept wurde die künftige Umwandlung der KGA zu einem Wochenendhausgebiet empfohlen. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes dient der Vorbereitung der künftigen Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem betroffenen Kleingartenverein.

 

f. Aktualisierung von Lagesymboliken für Gemeinbedarfsflächen sowie Sport und Spielanlagen

 

Es haben sich im Laufe der Zeit Standorte von Gemeinbedarfsflächen und auch Sport- und Spielanlagen verändert. Hier ist eine Anpassung notwendig.

 

g. Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 102 ist abgeschlossen, wobei der B-Plan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Gem. § 13a BauGB ist eine Berichtung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

h. Berichtigung nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Bezug auf den Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Schanze“, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 92 ist abgeschlossen, wobei der B-Plan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Gem. § 13a BauGB ist eine Berichtung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

Loading...