Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/502

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/502

 

Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2018

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses die Entlastung des Bürgermeisters für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2018.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Nach § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadt Ribnitz-Damgarten hat den Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ zum 31. Dezember 2018 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bestätigungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Entlastung des Bürgermeisters für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2018.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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