Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/499
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
18.08.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
31.08.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß
§ 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 60 Abs. 2 und Abs. 3 KV M-V lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.
1. Ergebnishaushalt
Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnisrechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen keinen negativen Saldo ergibt. Nach der Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Ausgleich des negativen Saldos von - 681.850,15 Euro beträgt das Jahresergebnis 0 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht.
2. Finanzhaushalt
Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen zu decken.
Dieser Saldo beträgt 10.598.155,41 Euro. Die Höhe der Tilgung beträgt 831.980,43 Euro. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird erreicht.
Die Gesamtliquidität erhöht sich
von 11.252.887,44 Euro
um das Finanzergebnis von + 3.449.545,13 Euro
auf 14.702.432,57 Euro.
3. Bilanz
Die Bilanzsumme beträgt 143.435.872,77 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr:
von: 96.904.082,26 Euro
auf: 97.566.035,36 Euro
Das entspricht einer Veränderung von + 661.953,10 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2018 nicht überschuldet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.
Bemerkung:
Die vollständigen Unterlagen der Jahresabschlüsse sind in der Finanzverwaltung einsehbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
937,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
6,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
314,4 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
915,3 kB
|
