Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/499

 

Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Haushaltsjahr 2018

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahres-
abschlusses 2018.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß
§ 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 60 Abs. 2 und Abs. 3 KV M-V lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

1. Ergebnishaushalt

Nach den Vorschriften des § 16 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V ist der Haushaltsausgleich der Ergebnisrechnung gegeben, wenn die Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen keinen negativen Saldo ergibt. Nach der Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage zum Ausgleich des negativen Saldos von - 681.850,15 Euro beträgt das Jahresergebnis 0 Euro. Damit ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt erreicht.

 

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung ist nach den Vorschriften des § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, wenn unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen der planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen zu decken.

 

Dieser Saldo beträgt 10.598.155,41 Euro. Die Höhe der Tilgung beträgt 831.980,43 Euro. Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt wird erreicht.

 

Die Gesamtliquidität erhöht sich

von       11.252.887,44 Euro

um das Finanzergebnis von   + 3.449.545,13 Euro

auf       14.702.432,57 Euro.

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 143.435.872,77 Euro. Das Eigenkapital erhöht sich gegenüber dem Vorjahr:

 

von:     96.904.082,26 Euro
auf:    97.566.035,36 Euro

 

Das entspricht einer Veränderung von + 661.953,10 Euro. Die Kommunen sind verpflichtet, den Haushaltsgrundsatz des Überschuldungsverbotes einzuhalten. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital im Haushaltsjahr aufgebraucht wird. Die Stadt Ribnitz-Damgarten ist zum Ende des Haushaltsjahres 2018 nicht überschuldet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Ribnitz-Damgarten zu beschließen.

 

Bemerkung:

Die vollständigen Unterlagen der Jahresabschlüsse sind in der Finanzverwaltung einsehbar.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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