Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/496

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/496

 

Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen
„Ribnitz West“ für das Haushaltsjahr 2017

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz West“ für das Haushaltsjahr 2017.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschlusses der Städtebaulichen Sondervermögen (SSV) analog.

 

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 60 Abs. 2 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Ihm sind gemäß § 60 Abs. 3 KV M-V die Anlagenübersicht, die Forderungsübersicht, die Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen als Anlagen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Bestandteilen und Anlagen lag dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Ribnitz-Damgarten vollständig zur Prüfung vor.

 

 

1. Ergebnishaushalt

Der Saldo der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergibt 0. Euro Damit ist der Haushaltsausgleich unter Beachtung des Ergebnisvortrages von 0 Euro erreicht.

 

 

 

 

 

2. Finanzhaushalt

Die Finanzrechnung weist einen Finanzmittelfehlbedarf von -133.681,29 Euro aus. Der Kassenbestand verändert sich wie folgt:

 

Bestand 01.01.2017   + 138.713,63 Euro

Finanzmittelfehlbedarf:  -  133.681,29 Euro

Bestand 31.12.2017:   +     5.032,34 Euro

 

3. Bilanz

Die Bilanzsumme beträgt 1.374.109,49 Euro. Das Eigenkapital verändert sich gegenüber dem Haushaltsvorjahr wie folgt:

 

Bestand 01.01.2017:              0,00 Euro

Bestand 31.12.2017:              0,00 Euro

Veränderung:               0,00 Euro

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Feststellung des Jahresabschlusses für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz West“ zum 31.12.2017 zu beschließen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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