Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/492
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Städtebauliche Sondervermögen "Ribnitz Innenstadt" für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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31.08.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/492
Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Ribnitz-Damgarten für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz-Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2017
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses die Entlastung des Bürgermeisters für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2017.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Nach § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadt Ribnitz-Damgarten hat den Jahresabschluss für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ zum 31. Dezember 2017 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Bestätigungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Entlastung des Bürgermeisters für das Städtebauliche Sondervermögen „Ribnitz Innenstadt“ für das Haushaltsjahr 2017.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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757,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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468,3 kB
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