Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/489
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich "Schwarze Straße 2b", OT Beiershagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Langendamm
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Vorberatung
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24.05.2022
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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31.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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15.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/489
Aufstellungsbeschluss über die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Stadt Ribnitz-Damgarten für den Bereich „Schwarze Straße 2b“ OT Beiershagen
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
Für die Flurstücke 124/5 und 124/6 der Flur 1 Gemarkung Beiershagen wird eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die „Gutsstraße“
- im Osten durch die „Schwarze Straße“
- im Süden durch das Grundstück „Schwarze Straße 2a“
- im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
Es werden folgende Planziele angestrebt:
- bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage
- Bebauung für eine Wohnnutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Begründung:
Der Stadt liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung für die Flurstücke 124/5 und 124/6 der Flur 1 Gemarkung Beiershagen vor. Teile des Plangebietes befinden sich im Außenbereich, schließen aber direkt an den Innenbereich an, so dass ein entsprechendes Satzungsverfahren grundsätzlich möglich ist.
Planziel ist eine bauliche Abrundung und Nachverdichtung der Ortsrandlage in diesem Bereich, der westlich an einer Gehölzgruppe (Übergang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen) seinen naturräumlichen Abschluss findet.
Der Antragsteller übernimmt die Kosten des Planverfahrens. Des Weiteren ist vor Abschluss des Planverfahrens ein städtebaulicher Vertrag zu schließen, der u. a. die Realisierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen durch den Antragsteller absichert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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552 kB
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