Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/484
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Kleingartenanlage Am Bodden“, OT Langendamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Langendamm
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Vorberatung
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24.05.2022
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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31.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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15.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/484
Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Kleingartenanlage Am Bodden“, OT Langendamm
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-20/195 vom 9. Dezember 2020 der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten über den Bebauungsplan Nr. 105 wird im Punkt 1 wie folgt geändert:
Für die Flurstücke 41/1, 41/2, 42/6, 42/7, 43/1, 43/3, 43/4, 43/5, 43/8, 43/10, 43/11, 44/1, 44/3, 44/4, 45/4, 45/5, 45/6 46, 47, 48, 49, 50, 279/4 tlw. und 288 der Flur 1 Gemarkung Langendamm wird ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
- Im Übrigen bleibt der Beschluss Nr. RDG/BV/BA-20/195 vom 9. Dezember 2020 unverändert bestehen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Auf Antrag des Kleingartenvereins „Am Bodden Langendamm e. V.“ hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 09.12.2020 den einfachen Bebauungsplan Nr. 105 aufgestellt. Planungsziel ist die Nutzungsänderung in Wochenendhausgebiet. Des Weiteren soll auch ein Maß der baulichen Nutzung definiert werden.
Der Stadt liegt nunmehr ein Antrag der GbR „Interessensgemeinschaft Langendamm Tor 4“ auf Einbeziehung in das laufende Bebauungsplanverfahren Nr. 105 vor. Die Grundstücke der GbR grenzen direkt an die KGA „Am Bodden Langendamm e. V.“ an. Das angestrebte Planungsziel entspricht dem der KGA. Auch lässt der Verfahrensstand des B-Planes Nr. 105 eine Einbeziehung noch zu.
Für die Fläche der GbR macht sich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren (I. Änderung der III. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes).
Die Kosten der Planverfahren trägt der Antragsteller.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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280,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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923,2 kB
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